Zu welchem Zeitpunkt ist die Einreichung zur Begutachtung durch die Ethikkommission vorzunehmen?

Die Einreichung zur Begutachtung ist VOR Beginn der empirischen Untersuchung vorzunehmen.
Die empirische Untersuchung darf erst bei Vorliegen eines positiven Votums der Ethikkommission begonnen werden.

Wer nimmt die Einreichung zur Begutachtung durch die Ethikkommission vor?

Die Einreichung hat der*die Projektleiter*in vorzunehmen.
Bei studentischen Qualifikationsarbeiten oder eigenständige Forschungsarbeiten wird die Einreichung durch den*die Studierende nach Beratung mit dem*der Betreuer*in der Arbeit vorgenommen. Bei der Einreichung ist der*die Betreuer*in der Arbeit anzuführen, der*die auch die Aufgabe des*der Projektleitung zu erfüllen hat.

Die Überprüfung der Datenqualität und Datenrealität ist Aufgabe der Projektleitung, somit bei studentischen Arbeiten der Betreuungsperson. Die Gewährleistung des Datenschutzes liegt in der Verantwortung des*der  Studierenden. Letztverantwortlich ist die  Betreuungsperson.

Wie ist die Einreichung zur  Begutachtung durch die Ethikkommission vorzunehmen?

Die Einreichung ist ausschließlich über das Online-Submission-System vorzunehmen. Für die Durchführung der Einreichung steht eine bebilderte Anleitung zur Verfügung.
Alle für die Einreichung erforderlichen Formulare stehen zum Download bereit. Es sind ausschließlich die vorgegebenen Formulare zu verwenden. Je nach Forschungsdesign und Proband*innengruppe sind unterschiedliche Formulare erforderlich.

Um den Zugang zum Online-Submission-System, zur Anleitung zur Einreichung, zur Anleitung zur Auswahl der Formulare und den Zugang zum Download der Formulare zu erhalten, schreiben Sie ein Mail an: research@sfu.ac.at

Wie lange dauert eine Begutachtung durch die Ethikkommission?

Einreichende können mit einer Rückantwort der Ethikkommission innerhalb von zwei Wochen rechnen. In der vorlesungsfreien Zeit werden Einreichungen nicht bearbeitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an die Ethikkommission.

Bei welchen Forschungsprojekten ist eine Begutachtung der Ethikkommission erforderlich?

Anmerkungen zum Entscheidungsbaum

Anmerkung zu Punkt 1: als „vulnerabel“ werden Personen verstanden, die sich zum Zeitpunkt der Untersuchung in kritischen Lebenssituationen oder einer erhöhten Belastung befinden, in psychotherapeutischer, psychologischer oder medizinischer Behandlung stehen und/oder ihre persönlichen Interessen nicht oder nur teilweise wahrnehmen können (z.B. unter Vormundschaft)

Anmerkung zu Punkt 2: Als „gefährdend“ gelten z.B. Nebenwirkungen von therapeutischen Interventionen, oder mögliche emotionale Belastungen oder Retraumatisierungen im Rahmen der Untersuchungen

Anmerkung zu Punkt 3: Dies könnte beispielsweise durch die Verwendung personenbezogener Daten oder durch die Benutzung von Software von Drittanbietern gegeben sein

Anmerkung zu Punkt 4: Sollte die Publikation der Studie noch nicht feststehen, aber aus momentaner Sicht wahrscheinlich sein, empfehlen wir die Stellung eines Antrages

Anmerkung zu Punkt 5: Sollten im Zuge der Durchführung einer nicht durch die Ethikkommission begutachteten Studie Änderungen bezüglich der genannten Punkte auftreten, kontaktieren Sie gerne die Ethikkommission.

Wenn die Studienteilnehmer*innen einer besonders vulnerablen Personengruppe angehören, das sind Personengruppen, die aufgrund ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Konstitution oder aufgrund ihrer besonderen sozialen Situation vulnerabel sind:

  • Kinder und Jugendliche
  • Menschen jeden Alters, die unter einer somatischen Erkrankung und/oder einer körperlichen Behinderung und/oder psychischen Störung leiden – daher jedenfalls auch bei Untersuchungen an Patient*innen einer der Universitätsambulanzen!
  • Menschen mit kognitiven Defiziten oder Demenzerkrankung
  • Personen mit gerichtlichen Erwachsenenvertreter*innen
  • Menschen in Not- oder Extremsituationen, z.B. derzeit von Flucht betroffene Personen,
  • Personen, an denen freiheitsbeschränkende Maßnahmen angewendet werden,
  • schwangere Frauen
  • Personen, bei denen die Freiwilligkeit der Teilnahme durch ein Abhängigkeitsverhältnis zu hinterfragen ist (z.B. Studierende der Sigmund Freud PrivatUniversität)